Was eine eigene Reinigungskraft im Jahr kostet
Wenn Sie eine Kraft sozialversicherungspflichtig anstellen, kommen zum Stundenlohn gut 20 % Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, dazu Umlagen und der Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Für eine Minijob-Kraft fallen pauschal rund 30 % Abgaben an, und auch hier kommen Umlagen und Unfallversicherung obendrauf.
Bei 20 Wochenstunden stehen 1 040 Stunden im Jahr im Vertrag. Allein der gesetzliche Mindesturlaub von vier Wochen nimmt davon 80 Stunden weg. Nach Urlaub, Feiertagen und Krankheit bleiben 800 bis 850 Stunden, in denen die Kraft putzt.
Bezahlen müssen Sie trotzdem alle 1 040, weil der Lohn im Urlaub, an Feiertagen und bis zu sechs Wochen bei Krankheit weiterläuft. Bei bis zu 30 Beschäftigten bekommen Sie über die Umlage U1 einen Teil der Lohnfortzahlung bei Krankheit erstattet.
Weitere Kosten tauchen in keiner Lohnabrechnung auf:
- Staubsauger und Wischwagen kaufen Sie selbst. Für Grundreinigung oder Teppichboden bräuchte es eine Einscheibenmaschine oder ein Sprühextraktionsgerät. Die schafft sich ein einzelner Betrieb selten an, also mieten Sie sie, oder die Arbeit bleibt liegen.
- Reiniger, Tücher, Mopps und Hygienepapier kauft ein einzelner Betrieb in kleinen Mengen, Mengenrabatte gibt es dafür kaum. Wir sehen immer wieder, dass ohne Dosierhilfe zu viel Reiniger im Eimer landet.
- Eine Vertretung für Urlaub und Krankheit müssen Sie selbst finden. Gelingt das nicht, putzt in dieser Zeit niemand, oder ein Kollege aus dem Büro springt ein.
- Verwaltung kostet auch bei einer einzigen Kraft regelmäßig Zeit im Büro: Stundenzettel, Lohnabrechnung, die Unterweisung zum Arbeitsschutz und die Gefährdungsbeurteilung für die Reinigungsmittel. Die Unterweisung ist mindestens einmal im Jahr fällig.
Eigene Kraft, Hausmeister oder Dienstleister
In Betrieben mit Hausmeister kommt ein dritter Weg dazu, wenn er die Reinigung nebenher mitmacht.
| Kriterium | Eigene Kraft | Hausmeister putzt mit | Dienstleister |
|---|---|---|---|
| Kosten | Lohn, Arbeitgeberanteile, Material, Maschinen | wirkt günstig, die Stunden fehlen woanders | Preis laut Angebot, Mittel und Maschinen üblicherweise enthalten |
| Krankheit, Urlaub | Vertretung selbst organisieren | keine Vertretung | Vertretung stellt der Anbieter |
| Maschinen | selbst kaufen und warten | selten vorhanden | bringt der Anbieter mit |
| Fachwissen | hängt an der Person | selten eine Reinigungsausbildung | je nach Schulung der Kräfte |
| Flexibilität | feste Stunden | Reinigung rutscht nach hinten | Reinigungstage anpassbar, Sonderreinigung buchbar |
| Ortskenntnis | hoch, kennt den Betrieb | hoch | hängt daran, ob immer dieselbe Kraft kommt |
Ab welchem Umfang sich Auslagern rechnet
Ein Minijob deckt beim Mindestlohn von 2026 höchstens rund 43 Stunden im Monat ab. Das sind etwa zehn Stunden pro Woche. Braucht die Reinigung mehr Zeit, wird aus dem Minijob eine sozialversicherungspflichtige Stelle, mit allen Ausfalltagen und der Verwaltung, die daran hängen.
| Objekt | Eher passend | Warum |
|---|---|---|
| kleines Büro, 1–2 Reinigungstage pro Woche | Minijob-Kraft | die Stunden passen in einen Minijob, Vertretung regeln Sie selbst |
| 3–5 Reinigungstage pro Woche | knapp, nachrechnen | Ausfalltage und vorhandene Maschinen entscheiden |
| große Flächen, mehrere Etagen | Dienstleister | Maschinen, Vertretung und Material verteilen sich beim Anbieter auf viele Objekte |
| Praxen, Werkstätten, Läden mit Publikum | Dienstleister | der Betrieb läuft auch im Urlaub der Kraft weiter |
Auch für ein kleines Büro lohnt sich ein Dienstleister, wenn Sie die Organisation abgeben wollen oder Fenster und Grundreinigung dazukommen. Die Grundreinigung entfernt, was die laufende Unterhaltsreinigung nicht schafft: alte Pflegefilme, Kalk, Schmutz in Fugen und Kanten.
Den Umstieg auf einen Dienstleister planen
- Eigene Zahlen zuerst. Bevor Sie anfragen, schreiben Sie auf, wie viele m² an welchen Tagen gereinigt werden. Dazu kommt, was Lohn und Material im letzten Jahr gekostet haben und wie oft Ihre Kraft ausgefallen ist. Dann können Sie jedes Angebot gegen das rechnen, was Sie heute ausgeben.
- Rundgang vor dem Angebot. Vereinbaren Sie einen Termin, an dem der Anbieter alle Räume abgeht, auch Teeküche, Treppenhaus und Keller. Erst vor Ort sieht er Bodenbeläge und Verschmutzung, und danach richtet sich die Zeit pro Reinigung.
- Das Leistungsverzeichnis. Darin steht, was in welchem Raum täglich, wöchentlich oder monatlich gemacht wird. Gehen Sie es Raum für Raum durch. Was dort nicht steht, etwa Heizkörper oder das Ausräumen der Spülmaschine, ist im Preis nicht enthalten.
- Wenn das Angebot da ist. Prüfen Sie, ob Material, Maschinen, Vertretung und Haftpflicht im Angebot stehen. Hygienepapier und Seife rechnen manche Anbieter als eigene Position ab. Ob pauschal oder nach Stunden abgerechnet wird, sollte vor der Unterschrift feststehen.
- Am ersten Tag. Schlüssel oder Transponder geben Sie nur gegen Protokoll heraus, den Code der Alarmanlage legen Sie selbst fest. Danach führen Sie die Reinigungskraft einmal durch das Objekt.
- In den ersten Wochen. Gehen Sie ab und zu selbst durch die Räume und schreiben Sie dem Anbieter auf, was liegen geblieben ist, am besten mit Raum und Datum.
Wann die eigene Kraft die bessere Wahl bleibt
- Kleine Fläche, seltene Termine. Ein Büro mit 60 m² und einer Reinigung alle zwei Wochen ist mit einer Minijob-Kraft oder dem eigenen Team besser bedient. Beim Dienstleister macht dort die Anfahrt einen zu großen Teil der Rechnung aus.
- Reinigung tagsüber. Wenn tagsüber ständig jemand wischen muss, etwa in einer Kita nach dem Mittagessen, ist eine angestellte Kraft einfacher. Ein Dienstleister kann das auch als Tagesreinigung übernehmen, dann sollte aber jeden Tag dieselbe Kraft kommen.
- Produktion mit Prozesswissen. In Produktionsbetrieben erleben wir, dass es Wochen dauern kann, bis eine fremde Kraft Anlagen und Abläufe kennt. Eine eingearbeitete eigene Kraft ist dort schwer zu ersetzen.
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Erhältlich bei der Klar GmbH, Wölflstraße 17, Penzberg. Wir beraten, welches Mittel zu Ihrer Fläche passt. Zum Produktkatalog.
Häufige Fragen dazu
Was passiert, wenn die Reinigungskraft vom Dienstleister krank wird?
Die Vertretung organisiert der Anbieter, sofern sie im Vertrag steht. Klären Sie vor dem Auftrag, ob die Vertretung das Objekt vorher kennenlernt und ab welchem Reinigungstag sie einspringt, und lassen Sie sich beides ins Angebot schreiben.
Müssen wir unserer Putzfrau kündigen, wenn wir die Reinigung auslagern?
Nein. Sie können die eigene Kraft für die laufende Unterhaltsreinigung behalten und den Dienstleister nur für Fenster, Grundreinigung und die Vertretung im Urlaub holen.
Wer haftet, wenn die Reinigungskraft etwas beschädigt?
Bei Ihrer eigenen Kraft tragen Sie den Schaden meist selbst, weil Angestellte ihrem Arbeitgeber gegenüber nur eingeschränkt haften, voll erst bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Dienstleister haftet für Schäden, die seine Kräfte bei der Arbeit schuldhaft verursachen. Lassen Sie sich die Haftpflichtversicherung vor dem ersten Einsatz nachweisen und fragen Sie, ob verlorene Schlüssel mitversichert sind.
Bevor Sie loslegen
Die Angaben stammen aus unserer täglichen Arbeit und aus den Herstellerangaben der Mittel. Untergründe, Beschichtungen und Verschmutzungen unterscheiden sich trotzdem von Objekt zu Objekt. Testen Sie jedes Mittel zuerst an einer unauffälligen Stelle, halten Sie sich an die Dosierung und die Sicherheitshinweise des Herstellers und mischen Sie niemals zwei Reiniger. Für Schäden, die aus der Anwendung dieser Anleitung entstehen, können wir nicht haften.




