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Reinigungsfirma wechseln: Ablauf, Fristen, Übergabe

Gewerbe Lesezeit 5 Minuten · Klar GmbH, Gebäudereinigung Penzberg

Ein Wechsel des Reinigungsdienstes ist kein Drama, wenn er geplant wird. Die meisten Probleme entstehen nicht beim neuen Anbieter, sondern in den vier Wochen dazwischen: Schlüssel, die nicht auftauchen, Kündigungsfristen, die verpasst werden, und Leistungen, von denen keiner mehr weiß, wer sie erbringt. Hier ist der Ablauf, mit dem der Wechsel für Ihre Mitarbeiter unsichtbar bleibt.

Reinigungsfirma wechseln: Ablauf, Fristen, Übergabe

Warum Firmen wechseln und was davon berechtigt ist

Die häufigsten Gründe, die wir bei Erstgesprächen hören: ständig wechselnde Reinigungskräfte, keine Reaktion auf Reklamationen, kein Ansprechpartner, Preiserhöhung ohne Erklärung. Seltener: Der Bedarf hat sich geändert, mehr Fläche, andere Zeiten, Homeoffice hat die Belegung halbiert.

Nicht jeder Grund rechtfertigt einen Wechsel. Wenn die Qualität schwankt, weil der Turnus zu knapp kalkuliert ist, wird der nächste Anbieter zum gleichen Preis dasselbe Problem haben. Ehrlich gesagt: Manchmal ist das die bessere Lösung. Wenn aber Reklamationen seit Monaten ins Leere laufen, hilft kein Gespräch mehr.

Fristen und Vertragsarten im Vergleich

VertragsartÜbliche KündigungsfristWorauf achten
Unbefristet, monatlich kündbar4 Wochen bis 3 Monate zum MonatsendeFrist im Vertrag prüfen, Zugang der Kündigung nachweisen
Befristet mit automatischer VerlängerungMeist 3 Monate vor Laufzeitende, sonst Verlängerung um 12 MonateStichtag im Kalender, Kündigung schriftlich per Einschreiben
Rahmenvertrag mit EinzelabrufenJe Abruf, oft 14 TagePrüfen, ob laufende Abrufe separat enden
Außerordentliche KündigungSofort bei schwerem Verstoß
Vertrag mit Hausverwaltung (WEG)Nach Beschluss der Eigentümer, meist 3 MonateBeschluss vor der Kündigung fassen, nicht danach

Kündigungsfristen von mehr als drei Monaten oder Laufzeiten über zwei Jahre mit automatischer Verlängerung sind in Formularverträgen oft angreifbar. Trotzdem: Lieber rechtzeitig kündigen als vor Gericht Recht bekommen. Unsere eigenen Verträge sind mit vier Wochen zum Monatsende kündbar. Wer bleibt, soll das wegen der Leistung tun.

So läuft der Wechsel ab

  1. Vertrag prüfen, Stichtag notieren. Kündigungsfrist, Laufzeitende, Form der Kündigung. Der Stichtag bestimmt den Zeitplan für alles Weitere.
  2. Bevor Sie kündigen. Sie sehen das Ergebnis, bevor Sie sich festlegen.
  3. Das alte und das neue nebeneinander legen. Was wurde bisher erbracht, was fehlt, was ist neu. Verbrauchsmaterial, Glas, Winterdienst, Spülmaschine ausdrücklich klären.
  4. Neuen Vertrag unterschreiben, dann kündigen. Startdatum des neuen Anbieters ist der Tag nach Vertragsende des alten. Keine Lücke, keine Überschneidung.
  5. Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Oder per E-Mail mit Lesebestätigung, wenn der Vertrag das erlaubt. Bestätigung des Anbieters einfordern.
  6. Übergabe vorbereiten. Vier Wochen vor Wechsel: Schlüsselliste, Alarmcodes, Materiallager, Maschinen im Objekt, offene Reklamationen. Wer bekommt was zurück, wann.

Schlüssel und Zugang: der kritische Punkt

Profi-Tipp: Führen Sie eine Schlüsselliste mit Nummer, Empfänger, Datum und Unterschrift, und zwar ab dem Tag, an dem Sie kündigen. Beim Ende des Vertrags muss jeder Schlüssel auf der Liste zurück sein. Fehlt einer, dokumentieren Sie das schriftlich, bevor der neue Anbieter startet.

Bei Schließanlagen mit Transponder oder Code: Alte Berechtigungen am letzten Tag sperren, neue am ersten Tag freischalten. Bei mechanischen Schlüsseln und unklarer Rückgabe: Zylinder tauschen. Das kostet weniger als ein Versicherungsstreit nach einem Einbruch, bei dem ein alter Reinigungsschlüssel im Umlauf war.

Fehler und Sonderfälle

Kündigung zu früh, neuer Anbieter noch nicht sicher

Dann stehen Sie mit leeren Räumen da oder nehmen den Erstbesten.

Personalübernahme

Wechselt ein Objekt komplett zu einem neuen Anbieter, kann unter Umständen ein Betriebsübergang nach Paragraf 613a BGB vorliegen, und die bisherigen Kräfte gehen mit über. Das ist bei reinen Dienstleistungswechseln ohne Übernahme von Betriebsmitteln selten der Fall, aber eine Frage für Ihren Anwalt, nicht für uns.

Der alte Anbieter reinigt in der Frist schlechter

Kommt vor. Reklamieren Sie schriftlich mit Foto, jedes Mal. Ein Anbieter, der in der Kündigungsfrist nicht leistet, hat keinen Anspruch auf volle Vergütung.

Verbrauchsmaterial im Lager

Papier und Seife, die der alte Anbieter geliefert und berechnet hat, gehören Ihnen. Was er auf eigene Rechnung gelagert hat, nimmt er mit. Vorher klären, sonst ist das Lager am ersten Tag leer.

Wann wechseln, wann nicht

Ein guter Zeitpunkt ist der Jahreswechsel oder der Beginn eines Quartals, weil Budgets und Verträge dann ohnehin geprüft werden. Ein schlechter Zeitpunkt ist der Umzug in neue Räume, weil dann alles gleichzeitig neu ist. Lieber den bestehenden Anbieter mitnehmen und drei Monate später wechseln, oder den neuen drei Monate vor dem Umzug im alten Objekt starten lassen.

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Häufige Fragen dazu

Muss ich die Reinigungskräfte des alten Anbieters übernehmen?

In der Regel nicht. Ein Betriebsübergang nach Paragraf 613a BGB kommt bei reinen Dienstleistungswechseln selten vor. Im Zweifel klärt das Ihr Anwalt, wir weisen darauf hin, wenn die Frage relevant wird.

Was passiert mit den Schlüsseln beim Wechsel?

Alle Schlüssel des alten Anbieters gegen Quittung zurück, Schlüsselliste abgleichen, bei fehlendem Schlüssel Zylinder tauschen.

Bevor Sie loslegen

Die Angaben stammen aus unserer täglichen Arbeit und sind sorgfältig geprüft. Untergründe, Beschichtungen und Verschmutzungen unterscheiden sich trotzdem von Objekt zu Objekt. Testen Sie jedes Mittel zuerst an einer unauffälligen Stelle, halten Sie sich an die Dosierung und die Sicherheitshinweise des Herstellers und mischen Sie niemals zwei Reiniger. Für Schäden, die aus der Anwendung dieser Anleitung entstehen, können wir nicht haften.

Kein Rechtsrat: Aussagen zu Miet-, Vertrags- und Arbeitsrecht geben unsere Praxiserfahrung wieder und ersetzen keine Rechtsberatung. Verbindlich klärt das ein Anwalt oder Ihr Mieterverein.

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