Wann ein Wechsel das Problem löst
Ein neuer Anbieter hilft, wenn es am Personal oder an der Erreichbarkeit hakt. Bei den anderen Anlässen klären Sie zuerst, woran es liegt.
| Anlass | Hilft ein Wechsel? |
|---|---|
| Ständig neue Reinigungskräfte | Ja |
| Reklamationen laufen seit Monaten ins Leere | Ja, ein weiteres Gespräch bringt dann selten etwas |
| Kein Ansprechpartner erreichbar | Ja |
| Preiserhöhung ohne Erklärung | Erst die Begründung verlangen, ein höherer Mindestlohn trifft jeden Anbieter |
| Qualität schwankt, weil zu selten gereinigt wird | Nein, der nächste hat zum selben Preis dasselbe Problem |
| Mehr Fläche, andere Zeiten, halbe Belegung durch Homeoffice | Erst den Bedarf neu festlegen, dann Angebote vergleichen |
Wird einfach zu selten gereinigt, sprechen Sie mit dem bisherigen Anbieter über mehr Stunden im Monat. Übergabe und Einarbeitung einer neuen Firma fallen dann weg.
Vom Stichtag rückwärts planen
Stichtag ist das Vertragsende des alten Anbieters. Wenn Sie den Zeitpunkt wählen können, passen der Jahreswechsel oder der Beginn eines Quartals, weil Budgets und Verträge dann ohnehin geprüft werden.
- Sofort. Notieren Sie aus dem bisherigen Vertrag Frist, Vertragsende und die vorgeschriebene Form, und tragen Sie den Stichtag gleich in den Kalender ein. Bei Rahmenverträgen mit Einzelabrufen prüfen Sie, ob laufende Abrufe getrennt enden.
- Vor der Angebotsanfrage. Gehen Sie das bisherige Leistungsverzeichnis Raum für Raum durch und schreiben Sie auf, was künftig dazukommt oder wegfällt. Verbrauchsmaterial, Glas, Winterdienst und Spülmaschine sprechen Sie in der Anfrage ausdrücklich an, damit sie im neuen Angebot nicht fehlen.
- Bevor Sie kündigen. Unterschreiben Sie zuerst den neuen Vertrag, sonst fehlt am Stichtag die Reinigung, oder Sie müssen den Erstbesten nehmen. In einer Eigentümergemeinschaft klären Sie vorher mit der Hausverwaltung, ob die Eigentümer den Wechsel beschließen müssen.
- Mit dem Kündigungsschreiben. Schicken Sie es als Einwurf-Einschreiben oder lassen Sie es von einem Boten einwerfen, der den Inhalt vorher gesehen hat. Ein Einschreiben mit Rückschein geht erst zu, wenn der Anbieter es abholt, und bis dahin kann die Frist verstreichen. Per E-Mail kündigen Sie nur, wenn der Vertrag nicht ausdrücklich eine Unterschrift oder ein Einschreiben verlangt. Weil sich der Eingang schwer beweisen lässt, fordern Sie in jedem Fall eine Eingangsbestätigung an.
- Vier Wochen vorher. Jetzt gehen Sie Schlüssel, Alarmcodes, Materiallager, Maschinen im Objekt und offene Reklamationen durch. Dabei legen Sie fest, wer was an welchem Tag zurückbekommt.
Der neue Anbieter fängt am nächsten regulären Reinigungstag nach dem letzten Einsatz des alten an. Beide Firmen gleichzeitig im Haus bringt nur Streit darüber, wer was gemacht hat.
Schlüssel, Codes und Transponder zurückholen
Führen Sie ab dem Tag, an dem Sie kündigen, eine Schlüsselliste mit Nummer, Empfänger, Datum und Unterschrift. Zum Vertragsende muss jeder Schlüssel auf dieser Liste zurück sein. Wir lassen uns Schlüssel immer einzeln und mit Nummer quittieren, weil eine Sammelquittung im Streitfall nicht zeigt, welcher fehlt.
| Zugang | Letzter Tag, alter Anbieter | Erster Tag, neuer Anbieter |
|---|---|---|
| Mechanischer Schlüssel | gegen Quittung zurück, mit der Liste abgleichen | gegen Unterschrift ausgeben |
| Transponder | Berechtigung sperren | neu freischalten |
| Alarm- oder Türcode | alten Code löschen | neuen Code vergeben |
Wem Papier, Spender und Maschinen gehören
Was im Lager und im Putzraum steht, gehört nicht automatisch Ihnen. Gehen Sie deshalb vor dem Stichtag mit dem alten Anbieter alles durch, was im Objekt steht.
| Im Objekt | Gehört | Beim Wechsel |
|---|---|---|
| Papier und Seife, geliefert und Ihnen berechnet | Ihnen | bleibt da, Bestand zählen |
| Material auf eigene Rechnung des Anbieters gelagert | dem alten Anbieter | nimmt er mit, Nachschub für den ersten Tag bestellen |
| Reinigungsmittel | dem alten Anbieter, wenn er sie auf eigene Rechnung mitgebracht hat, sonst Ihnen | angebrochene Reste und Umfüllflaschen nimmt am besten er mit |
| Reinigungswagen und Maschinen | dem Anbieter, der sie gebracht hat | nimmt er mit |
| Spender für Seife und Papier | laut Vertrag klären | Nachfüllungen passend bestellen |
Flaschen ohne Etikett benutzt niemand weiter, auch nicht zum Aufbrauchen, weil keiner mehr sicher weiß, was darin ist. Lassen Sie sie verschlossen, nicht ausgießen und nicht zusammenschütten. Reste können Chlorgas bilden.
Am besten nimmt der alte Anbieter sie mit, sonst gehen sie zur Schadstoffsammlung. Der neue bringt seine eigenen Mittel samt Sicherheitsdatenblättern mit.
Bei den Spendern sehen wir immer wieder, dass die Nachfüllungen nur ins eigene System passen. Fragen Sie deshalb nach, welche Spender hängen bleiben, bevor Sie den Nachschub für den ersten Tag bestellen.
Wenn der alte Anbieter zum Schluss nachlässt
In den letzten Wochen lässt die Leistung manchmal nach. Ein Anbieter, der dann nicht ordentlich reinigt, hat keinen Anspruch auf die volle Vergütung. Nachweisen müssen Sie das allerdings selbst, deshalb reklamieren Sie jedes Mal schriftlich, mit Datum, Raum und Foto.
Fristlos kündigen können Sie nur aus wichtigem Grund. Bei schlechter Leistung braucht es in der Regel vorher eine Abmahnung mit einer Frist zur Abhilfe, und auch dafür brauchen Sie die Fotos als Beleg.
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Erhältlich bei der Klar GmbH, Wölflstraße 17, Penzberg. Wir beraten, welches Mittel zu Ihrer Fläche passt. Zum Produktkatalog.
Häufige Fragen dazu
Muss ich die Reinigungskräfte vom alten Anbieter übernehmen?
Nein, als Auftraggeber übernehmen Sie niemanden. Ein reiner Anbieterwechsel ist noch kein Betriebsübergang nach § 613a BGB. Anders ist es, wenn der neue Anbieter einen großen Teil der bisherigen Kräfte weiterbeschäftigt. In dem Fall gehen die Arbeitsverhältnisse der Kräfte im Objekt auf ihn über.
Wer zahlt, wenn ein Schlüssel fehlt und die Schlösser getauscht werden müssen?
In der Regel zahlt der Anbieter, der den Schlüssel nicht zurückgegeben hat. Er meldet den Schaden über die Schlüsselverlust-Deckung seiner Haftpflichtversicherung, deshalb fragen Sie am besten schon vor der Unterschrift, ob sie mitversichert ist. Lassen Sie sich die fehlende Schlüsselnummer von ihm schriftlich bestätigen, bevor der neue Anbieter anfängt.
Kommt der neue Anbieter vor dem Angebot vorbei?
Ja, ein seriöser Anbieter schaut sich das Objekt vorher an: Fläche, Böden, Sanitärräume, Möblierung. Ohne Besichtigung kann er Ihnen nur eine grobe Spanne nennen.
Bevor Sie loslegen
Die Angaben stammen aus unserer täglichen Arbeit und aus den Herstellerangaben der Mittel. Untergründe, Beschichtungen und Verschmutzungen unterscheiden sich trotzdem von Objekt zu Objekt. Testen Sie jedes Mittel zuerst an einer unauffälligen Stelle, halten Sie sich an die Dosierung und die Sicherheitshinweise des Herstellers und mischen Sie niemals zwei Reiniger. Für Schäden, die aus der Anwendung dieser Anleitung entstehen, können wir nicht haften.




