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Reinigungsvertrag: Was sollte drin stehen?

Gewerbe Lesezeit 6 Minuten · Klar GmbH, Gebäudereinigung Penzberg

Die meisten Konflikte mit Reinigungsfirmen entstehen nicht durch schlechte Arbeit, sondern durch einen Vertrag, in dem nicht steht, was Arbeit ist. „Büroreinigung dreimal wöchentlich“ sagt nichts darüber, ob Fensterbänke, Heizkörper oder der Kühlschrank dazugehören. Wir schließen seit über 25 Jahren Reinigungsverträge im Oberland ab und haben die Klauseln zusammengestellt, die aus unserer Sicht in jeden Vertrag gehören, egal mit welchem Anbieter.

Reinigungsvertrag: Was sollte drin stehen?

Warum der Vertrag über die Zufriedenheit entscheidet

Ein Reinigungsvertrag ist ein Dienstvertrag, in manchen Konstellationen ein Werkvertrag. Der Unterschied ist relevant: Beim Werkvertrag schulden wir ein Ergebnis, die saubere Fläche, beim Dienstvertrag die Tätigkeit. Fehlt das Verzeichnis, fehlt der Prüfmaßstab.

Die zweite Fehlerquelle ist die Vertretung. Wenn die Reinigungskraft krank ist und niemand kommt, hilft kein Vertrag, in dem das nicht geregelt ist. Die dritte ist die Preisanpassung: Der Tariflohn im Gebäudereiniger-Handwerk steigt fast jährlich, und ein Vertrag ohne Anpassungsklausel führt entweder zu Kündigung oder zu schlechterer Leistung. Alle drei Punkte lassen sich in zwei Seiten regeln.

Die zehn Klauseln

Nr.KlauselWas drinstehen sollteTypischer Fehler
1Jeder Raum, jede Tätigkeit, jeder Turnus: täglich, wöchentlich, monatlich, jährlich. Als Anlage zum Vertrag.„Unterhaltsreinigung der Büroräume“ ohne Details
2Turnus und ZeitfensterWochentage, Uhrzeit, Verhalten an Feiertagen und BrückentagenKein Wort zu Feiertagen, Streit im Dezember
3Preis und AbrechnungStundensatz ohne Stundenobergrenze
4PreisanpassungAnpassung bei Tariflohnänderung, mit Nachweis, Ankündigungsfrist 4 bis 8 WochenKeine Klausel, dann Kündigung nach der ersten Tarifrunde
5Vertretung und AusfallZusage, dass bei Krankheit oder Urlaub Ersatz kommt, innerhalb welcher Frist, wer informiertNichts geregelt, Reinigung fällt aus
6PersonalFest angestellt oder Subunternehmer, Einweisung, Schlüsselregelung, VerschwiegenheitSubunternehmerkette, niemand kennt das Objekt
7Haftung und VersicherungKeine Deckungssumme genannt
8Keine Frist, Reklamation verläuft im Sand
9Material und GeräteWer stellt Reiniger, Maschinen, Verbrauchsmaterial wie Toilettenpapier und SeifeToilettenpapier fehlt, jeder hält den anderen für zuständig
10Laufzeit und KündigungLaufzeit, Kündigungsfrist (üblich 1 bis 3 Monate zum Monatsende), Sonderkündigung bei wiederholten Mängeln24 Monate Laufzeit mit 6 Monaten Frist und automatischer Verlängerung

So gehen Sie beim Vertragsabschluss vor

  1. Besichtigung verlangen. Kein seriöser Anbieter bietet ohne Objektbegehung einen festen Preis. Wer telefonisch einen Quadratmeterpreis nennt, kennt Ihre Böden und Toiletten nicht.
  2. Gehen Sie bei der Besichtigung Raum für Raum durch und notieren Sie, was gemacht werden soll. Fragen Sie explizit nach Fensterbänken, Heizkörpern, Türen, Lichtschaltern, Kühlschrank, Spülmaschine, Müll trennen, Glastüren.
  3. Turnus je Bereich festlegen. Sanitär und Küche gesondert von Büroflächen. Grundreinigung und Glas als Jahresleistung mit Termin.
  4. Angebot prüfen. Ist der Preis fest oder nach Stunden? Steht die Preisanpassung drin?
  5. Prüfen Sie danach Sanitär, Ecken, Fensterbänke und unter den Schreibtischen.
  6. Vertrag lesen, Laufzeit prüfen. Zwölf Monate mit drei Monaten Kündigungsfrist sind üblich. Alles darüber sollte einen Grund haben.
  7. Ansprechpartner benennen. Auf beiden Seiten.

Profi-Tipp: Das Leistungsverzeichnis ist der Vertrag

Profi-Tipp aus unserer Vertragspraxis: „Küche reinigen“ reicht nicht. Nach zwölf Monaten hat sich das Büro verändert, der Vertrag meist nicht.

Klauseln, bei denen Sie genau hinsehen sollten

Automatische Verlängerung

Üblich und zulässig, aber die Verlängerung sollte nicht länger als zwölf Monate sein und die Kündigungsfrist nicht länger als drei Monate. Klauseln mit 24 Monaten Erstlaufzeit und stillschweigender Verlängerung um weitere 24 Monate lehnen Sie ab.

Stundenbasis ohne Deckel

Ein Stundensatz allein ist keine Kalkulationsgrundlage. Wenn Stunden, dann mit fester Stundenzahl je Einsatz und Nachweis.

Subunternehmer

Fragen Sie, ob die Kräfte beim Anbieter angestellt sind. Bei Subunternehmern haften Sie unter Umständen als Auftraggeber für Sozialabgaben mit (Generalunternehmerhaftung nach § 28e SGB IV). Lassen Sie sich bestätigen, dass kein Subunternehmer eingesetzt wird, oder verlangen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.

Mindestlohn

Im Gebäudereiniger-Handwerk gilt ein allgemeinverbindlicher Tariflohn. Ein Angebot, das rechnerisch darunter liegt, ist ein Warnsignal, und als Auftraggeber haften Sie nach § 13 MiLoG für den Mindestlohn der eingesetzten Kräfte.

Verlangen Sie einen Nachweis, wann wer im Objekt war. Ein Zettel an der Tür ist das Minimum, ein digitales Protokoll mit Zeitstempel der Standard. Ohne Nachweis lässt sich eine Reklamation weder belegen noch widerlegen.

Aus unserem Laden

Produkte aus diesem Artikel

Erhältlich bei der Klar GmbH, Wölflstraße 17, Penzberg. Wir beraten, welches Mittel zu Ihrer Fläche passt. Zum Produktkatalog.

Dr. SchnellForolUniversalreiniger, Standard in unseren Leistungsverzeichnissen für Büroflächen
Dr. SchnellMilizidSanitärreiniger für die tägliche WC-Reinigung
KiehlAmbitalUnterhaltsreiniger für Fliesen und Hartböden in Fluren
FunnyHygienepapierVerbrauchsmaterial, im Vertrag als Materialposition geregelt
MVESpendersystemeSeifen- und Handtuchspender, Befüllung Teil des Leistungsverzeichnisses

Häufige Fragen dazu

Welche Kündigungsfrist ist bei Reinigungsverträgen üblich?

Ein bis drei Monate zum Monatsende bei zwölf Monaten Laufzeit. Längere Fristen oder Laufzeiten über zwei Jahre sollten Sie hinterfragen. Eine Sonderkündigung bei wiederholten, dokumentierten Mängeln sollte im Vertrag stehen.

Muss ich Preiserhöhungen akzeptieren?

Nur, wenn der Vertrag eine Anpassungsklausel enthält und die Voraussetzung, meist eine Tariflohnerhöhung, nachgewiesen wird. Ohne Klausel kann der Anbieter nur kündigen und neu anbieten. Eine faire Klausel koppelt die Anpassung an den Tarifvertrag und nennt eine Ankündigungsfrist.

Wer stellt Reinigungsmittel und Toilettenpapier?

Das muss im Vertrag stehen, sonst fehlt es. Üblich ist: Reiniger und Geräte stellt die Firma, Verbrauchsmaterial wie Toilettenpapier, Seife und Müllbeutel entweder der Kunde oder die Firma gegen Abrechnung nach Verbrauch.

Bevor Sie loslegen

Die Angaben stammen aus unserer täglichen Arbeit und sind sorgfältig geprüft. Untergründe, Beschichtungen und Verschmutzungen unterscheiden sich trotzdem von Objekt zu Objekt. Testen Sie jedes Mittel zuerst an einer unauffälligen Stelle, halten Sie sich an die Dosierung und die Sicherheitshinweise des Herstellers und mischen Sie niemals zwei Reiniger. Für Schäden, die aus der Anwendung dieser Anleitung entstehen, können wir nicht haften.

Kein Rechtsrat: Aussagen zu Miet-, Vertrags- und Arbeitsrecht geben unsere Praxiserfahrung wieder und ersetzen keine Rechtsberatung. Verbindlich klärt das ein Anwalt oder Ihr Mieterverein.

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Für Büros, Praxen, Läden und Häuser im Oberland. Festpreis nach Besichtigung, Testreinigung je nach Objektart nach Absprache, fest angestellte Teams.

Telefon08856 / 5910 E-Mailinfo@klar-rb.de
AdresseWölflstraße 17, 82377 Penzberg
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