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Was in einen Reinigungsvertrag gehört

Gewerbe Lesezeit 3 Minuten · Klar GmbH, Gebäudereinigung Penzberg

In einen Reinigungsvertrag gehört vor allem ein Leistungsverzeichnis, das Raum für Raum festhält, was wie oft gemacht wird. „Büroreinigung dreimal wöchentlich“ sagt nichts darüber, ob Fensterbänke, Heizkörper oder der Kühlschrank dazugehören, und genau darüber wird später gestritten. Dazu kommen Regeln für Krankheit und Urlaub, Preiserhöhungen, Material, Haftung und Reklamationen.

Was in einen Reinigungsvertrag gehört

Leistungsverzeichnis: jeder Raum, jede Tätigkeit

Das Leistungsverzeichnis hält für jeden Raum fest, was gemacht wird und wie oft, also täglich, wöchentlich, monatlich oder einmal im Jahr. Es gehört als Anlage zum Vertrag, denn bei einer Reklamation schauen beide Seiten genau dort nach.

„Küche reinigen“ reicht als Position nicht. Im Verzeichnis steht, ob die Reinigungskraft den Kühlschrank auswischt und die Spülmaschine ausräumt. Lücken sehen wir am häufigsten bei diesen Punkten, vor allem wenn sie bei der Besichtigung niemand anspricht:

  • Fensterbänke und Heizkörper
  • Türen, Glastüren und Lichtschalter
  • Kühlschrank und Spülmaschine in der Teeküche
  • Müll trennen und zu den Sammelbehältern bringen
Jährlicher Abgleich: Nehmen Sie sich das Verzeichnis einmal im Jahr vor. Neue Räume, eine zweite Teeküche oder ein zusätzliches WC stehen sonst nicht drin und werden entweder gar nicht oder ohne Absprache mitgereinigt.

Vertretung, Schlüssel und Einsatznachweis

Wenn die Reinigungskraft krank ausfällt, muss im Vertrag stehen, wer stattdessen kommt und bis wann. Dazu gehört, was mit dem ausgefallenen Einsatz passiert: Er wird nachgeholt oder von der Rechnung abgezogen.

KlauselWas drinstehen sollteTypischer Fehler
Turnus und ZeitfensterWochentage, Uhrzeit, Feiertage und BrückentageKein Wort zu Feiertagen, Streit im Dezember
VertretungErsatz bei Krankheit und Urlaub, Frist, wer informiertReinigung fällt aus, ohne dass jemand Bescheid sagt
Personal und SchlüsselWer im Objekt arbeitet, Einweisung, Schlüsselübergabe, VerschwiegenheitAuftrag weitergereicht, die neue Kraft kennt das Objekt nicht
LeistungsnachweisWann wer im Objekt warReklamation lässt sich weder belegen noch widerlegen

Es reicht schon ein Zettel an der Tür, auf dem die Reinigungskraft bei jedem Einsatz Datum und Uhrzeit abzeichnet. Sicherer ist ein digitales Protokoll mit Zeitstempel, weil sich dort nichts nachträglich eintragen lässt. Wir lassen unsere Leute beim Kommen und Gehen am Objekt scannen. Kommt eine Reklamation, sehen wir sofort, wann jemand da war und wie lange.

Geld, Material und Haftung im Vertrag

Bei einem Stundensatz ohne feste Stundenzahl sehen Sie erst auf der Rechnung, was ein Monat gekostet hat.

KlauselWas drinstehen sollteTypischer Fehler
AbrechnungMonatspauschale oder Stundensatz mit fester Stundenzahl je EinsatzStundensatz ohne Obergrenze
PreisanpassungAnlass wie eine Tariflohnänderung, Nachweis und Vorlauf der AnkündigungKeine Klausel, oder Erhöhung ohne Anlass und Nachweis
Material und GeräteWer Reiniger, Maschinen, Toilettenpapier und Seife stelltPapier fehlt, jeder hält den anderen für zuständig
Haftung und VersicherungHaftpflicht des Anbieters mit Deckungssumme, auch für verlorene SchlüsselKeine Deckungssumme genannt
ReklamationWie Mängel gemeldet werden, bis wann nachgereinigt wirdKeine Frist, die Beschwerde verläuft im Sand

Der Branchenmindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk steigt regelmäßig. Fehlt die Anpassungsklausel, muss der Anbieter die höheren Löhne nach der nächsten Tarifrunde aus dem alten Preis bezahlen. In der Praxis wird dann an der Zeit im Objekt gespart, und die Reinigung wird dünner.

Probe mit dem Mindestlohn: Teilen Sie den Netto-Monatspreis durch die Stunden im Monat, also Stunden je Einsatz mal Einsätze im Monat. Liegt das Ergebnis unter dem Branchenmindestlohn, geht die Kalkulation nicht auf. Lohnnebenkosten, Anfahrt und Material kommen ja noch dazu.

Vom Besichtigungstermin zum ersten Einsatz

  1. Vor jedem Angebot. Bestehen Sie auf einer Besichtigung. Ein Anbieter, der Ihre Böden und Toiletten nicht gesehen hat, kann am Telefon nur schätzen.
  2. Bei der Begehung. Notieren Sie Raum für Raum, was wo gemacht werden soll, und sprechen Sie Fensterbänke, Heizkörper und Teeküche ausdrücklich an.
  3. Eigener Turnus je Bereich. Sanitär und Küche planen Sie getrennt von den Büroflächen. Grundreinigung und Glasreinigung tragen Sie mit festen Terminen im Jahr ein.
  4. Angebot gegen die Notizen prüfen. Legen Sie Ihre Notizen von der Begehung neben das Angebot. Jede Position muss dort auftauchen, dazu die Abrechnungsart und die Preisanpassung.
  5. Ansprechpartner festlegen. Im Vertrag steht auf jeder Seite eine feste Person, mit Telefonnummer und den Zeiten, zu denen sie erreichbar ist.
  6. Nach den ersten Einsätzen. Sehen Sie sich Sanitär, Ecken, Fensterbänke und den Boden unter den Schreibtischen genau an. Mängel, die Ihnen dabei auffallen, melden Sie gleich über den vereinbarten Weg.

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Erhältlich bei der Klar GmbH, Wölflstraße 17, Penzberg. Wir beraten, welches Mittel zu Ihrer Fläche passt. Zum Produktkatalog.

Häufige Fragen dazu

Muss ich eine Preiserhöhung einfach hinnehmen?

Ohne Anpassungsklausel müssen Sie das nicht. Dann gilt der vereinbarte Preis weiter, auch nach einer Tariflohnerhöhung. Der Anbieter kann den Vertrag nur zum vereinbarten Termin kündigen und Ihnen dann ein neues Angebot machen. Bis zu diesem Termin bleibt er an den Preis gebunden.

Wer bringt Putzmittel und Toilettenpapier mit?

Reiniger und Geräte bringt normalerweise der Dienstleister mit. Toilettenpapier, Seife und Müllbeutel kommen entweder vom Kunden oder vom Dienstleister, der sie dann nach Verbrauch abrechnet. Üblich ist beides. Legen Sie im Vertrag fest, welche Variante gilt, sonst fehlt irgendwann das Papier und keiner fühlt sich zuständig.

Darf die Firma einfach andere Leute schicken?

Ja, wenn im Vertrag nichts anderes steht. Wer kommt, entscheidet der Anbieter. Wenn Sie vor jedem Wechsel Bescheid bekommen wollen, lassen Sie das in den Vertrag schreiben.

Bevor Sie loslegen

Die Angaben stammen aus unserer täglichen Arbeit und aus den Herstellerangaben der Mittel. Untergründe, Beschichtungen und Verschmutzungen unterscheiden sich trotzdem von Objekt zu Objekt. Testen Sie jedes Mittel zuerst an einer unauffälligen Stelle, halten Sie sich an die Dosierung und die Sicherheitshinweise des Herstellers und mischen Sie niemals zwei Reiniger. Für Schäden, die aus der Anwendung dieser Anleitung entstehen, können wir nicht haften.