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Kautionsrückgabe: Reinigung, die das Geld sichert

Privat Lesezeit 5 Minuten · Klar GmbH, Gebäudereinigung Penzberg

Bei Wohnungsübergaben geht es selten um Böden oder Wände. Im Protokoll stehen fast immer dieselben Kleinigkeiten: Backofen, Silikonfugen, Fensterfalz, Heizkörper. Die zehn häufigsten Stellen finden Sie hier, jeweils mit dem Weg, sie vorher sauber zu bekommen.

Kautionsrückgabe: Reinigung, die das Geld sichert

Was als Schmutz zählt und was als Abnutzung

Geschuldet ist in der Regel nur eine besenreine Wohnung. Besenrein heißt, dass der grobe Schmutz entfernt ist und weder Rückstände noch Gegenstände zurückbleiben. Von der Kaution abziehen darf der Vermieter nur Schmutz und Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen.

Befund bei der ÜbergabeEinordnung
Fettfilm in der Küche, eingebranntes Fett im BackofenSchmutz, Abzug möglich
Kalkkrusten an Armaturen, Schimmel in den FugenSchmutz, Abzug möglich
Nikotinschleier an Decken und SchränkenSchmutz, Abzug möglich
Tiefe Kratzer von Möbeln, Wasserränder im ParkettSchaden, Abzug möglich
Leichte Laufspuren im BodenAbnutzung, kein Abzug
Nagel- und Dübellöcher in üblicher ZahlAbnutzung, kein Abzug
Vergilbung durch AlterAbnutzung, kein Abzug

Gründlicher zu putzen als besenrein ist keine Pflicht. Es lohnt sich aber, denn wenn die Wohnung nur knapp besenrein ist, beginnt bei der Abnahme die Diskussion, wo Schmutz aufhört und Abnutzung anfängt.

Sehen Sie vorher in den Mietvertrag. Pauschale Formularklauseln zur Endreinigung können unwirksam sein. Wenn dort die Reinigung von Backofen oder Fenstern ausdrücklich vereinbart ist, kann sie dagegen gelten.

Zehn Stellen, die im Übergabeprotokoll landen

In der Küche geht es vor allem um Fett, im Bad um Kalk und Schimmel, in den Wohnräumen um Staub in Rillen und auf Kanten.

Küche

Im Backofen findet der Vermieter eingebranntes Fett und Krusten am Boden. Geben Sie alkalischen Backofenreiniger in den abgekühlten Ofen. Wie warm er noch sein darf, steht auf der Dose. Lüften Sie dabei die Küche und atmen Sie den Sprühnebel nicht ein.

Heizstäbe, Türdichtung und katalytisch beschichtete Wände bekommen nichts ab. Nach der Einwirkzeit laut Etikett nehmen Sie den Schmutz mit dem Schwamm ab und wischen klar nach, während die Bleche in heißem Spülwasser einweichen.

Die Dunstabzugshaube fällt mit verklebten Fettfiltern und einem Fettrand am Gehäuse auf.

Edelstahlfilter kommen in die Spülmaschine. Aluminiumfilter weichen Sie besser in heißem Spülwasser ein. In die Maschine dürfen sie nur, wenn der Hersteller es erlaubt, und auch dann können sie sich verfärben. Fettlöser gehört nicht an Aluminium.

Bevor Sie das Gehäuse mit Fettlöser abwischen, ziehen Sie den Netzstecker. Bei einer fest angeschlossenen Haube schalten Sie stattdessen die Sicherung aus.

Im Kühlschrank bleiben gern Geruch und Krümel in Dichtung und Abtaurinne zurück. Ziehen Sie den Stecker, lassen Sie das Gerät abtauen und wischen Sie es mit Neutralreiniger aus. Die Dichtung fahren Sie mit einem Wattestäbchen nach. Danach bleibt die Tür einen Spalt offen, sonst riecht es gleich wieder.

Bad

StelleWas der Vermieter findetSo erledigen
SilikonfugenSchwarze Punkte, KalkrandDen Kalkrand mit saurem Sanitärreiniger und der Bürste entfernen. Bleiben schwarze Punkte, ist der Schimmel ins Silikon gewachsen. Dann hilft nur neu verfugen
Armaturen und DuschglasKalkArmaturen: milder Zitronensäure-Reiniger aufs Tuch, nicht direkt auf die Armatur sprühen, kurz einwirken lassen, klar nachwischen, trocken reiben. Kein Essig, kein Scheuermittel. Duschglas: saurer Sanitärreiniger, abspülen, abziehen
Abfluss und SiphonHaare, GeruchIm Siphonwasser kann noch Rohrreiniger stehen. Eimer unterstellen, Siphon abschrauben und ausspülen, Abfluss mit heißem Wasser nachspülen

Fenster und Wohnräume

Der Fensterfalz ist die Rille, die erst am offenen Flügel zu sehen ist.

StelleWas der Vermieter findetSo erledigen
FensterfalzSchwarzer Belag, Insekten in der SchieneAussaugen, mit Neutralreiniger wischen, Ecken mit Pinsel; Glas zuletzt
HeizkörperStaub zwischen den Lamellen, Nikotin auf der OberseiteStaub mit der Heizkörperbürste, Nikotin mit mild alkalischem Reiniger abwischen und klar nachwischen
Steckdosen, Schalter, TürklinkenFettfilm von Händen, RauchbelagNur nebelfeucht mit gut ausgewrungenem Mikrofasertuch; bei Steckdosen vorher die Sicherung aus
Sockelleisten, Türzargen obenStaubkante, SpinnwebenErst trocken abnehmen, dann feucht wischen

Einen vollen Tag für 70 m² einplanen

Zu zweit und ohne Übung rechnen Sie für 70 m² mit Küche, Bad, Backofen und Fenstern mit einem vollen Tag. Der Abend vor der Übergabe ist dafür zu knapp. Legen Sie die Reinigung auf den Tag nach dem Auszug und lassen Sie bis zur Abnahme einen Puffertag. Dann bleibt Zeit, eine vergessene Stelle nachzuholen.

Für Parkett, Laminat und Vinyl kein Dampf: Sparen Sie sich die Miete für einen Dampfreiniger. Auf Parkett und Laminat richtet er leicht Schaden an, und viele Hersteller von Vinylböden schließen ihn aus. Hitze und Feuchtigkeit ziehen in die Fugen, dann quellen Holz und Trägerplatten auf.

Ablauf am Putztag

Fangen Sie erst an, wenn kein Möbelstück mehr in der Wohnung steht. Dübellöcher spachteln Sie nur zu, wenn der Mietvertrag es verlangt. Schutzbrille und Nitrilhandschuhe ziehen Sie morgens an und erst am Ende wieder aus. Backofenreiniger und Fettlöser sind Laugen, die das Auge meist schwerer verätzen als Säure, und über Kopf spritzen sie leicht.

Chlor und Säure nie an dieselbe Stelle: Auch nicht nacheinander. Schon ein Rest Rohrreiniger-Gel im Siphon oder Schimmelspray in der Fuge reicht für Chlorgas. Auf dem Etikett steht Chlor meist als Natriumhypochlorit oder Aktivchlor. Zwischen zwei Mitteln spülen Sie mit viel klarem Wasser nach. Ist unklar, was zuletzt im Abfluss war, bleibt Säure weg. Das gilt auch für WC-Becken und Duschfugen. Riecht es nach Chlor, erst lüften und mehrmals mit Wasser spülen.
  1. Decken und Zargen. Es geht von oben nach unten. Stauben Sie zuerst die Decken trocken ab. Offene Lampenanschlüsse stauben Sie nur trocken und bei ausgeschalteter Sicherung ab. Danach kommen Türzargen und Schrankoberseiten dran, zum Schluss kehren Sie die Wände ab.
  2. Küche. Der Backofenreiniger kommt als Erstes in den Ofen und arbeitet während der Einwirkzeit von allein. In dieser Zeit wischen Sie Haube, Kühlschrank, Fliesenspiegel und die Schränke innen. Auf den Oberschränken lassen Sie den Fettlöser kurz einwirken.
  3. Fliesen, Wanne, Fugen. Marmor, Kalkstein, Travertin und Terrazzo vertragen keine Säure. Unbekannten Stein behandeln Sie wie Marmor und lassen die Säure dort weg. Auch Zementfugen sind säureempfindlich. Nässen Sie Fliesen und Fugen deshalb zuerst mit Wasser vor, damit die Säure nicht in den Fugenmörtel zieht. Dann geben Sie den sauren Reiniger auf Fliesen und Wanne, lassen ihn einwirken, bürsten die Fugen und spülen gründlich mit kaltem Wasser nach. An die Armaturen kommt der Reiniger nur über das Tuch.
  4. Fenster. Rahmen und Falz kommen zuerst dran. Danach waschen Sie das Glas innen und außen mit dem Einwascher ein und ziehen es mit dem Abzieher ab. Wir nehmen dafür Wasser mit einem Spritzer Spülmittel.
  5. Böden. Saugen Sie erst und wischen Sie dann: Fliesen mit alkalischem Reiniger, Vinyl neutral, Parkett und Laminat neutral und nur nebelfeucht. Der Mopp ist dann so ausgewrungen, dass kein Tropfen mehr herausläuft. Die Ränder wischen Sie von Hand.
  6. Rundgang bei Tageslicht. Gehen Sie mit offenem Fenster und mit dem Blick des Vermieters durch alle Räume. Jeden Raum fotografieren Sie mit dem Handy, die Kamera speichert das Datum mit.

Wo die Endreinigung aufhört

Nikotin an Decken und Schränken

Der gelbe Schleier sitzt auf Decken, Schränken und Fensterbänken. Auf abwaschbaren Flächen wie Schrankfronten, Lack und Fensterbänken löst ihn alkalischer Reiniger. Überdosiert hinterlässt er aber Flecken.

Gestrichene oder tapezierte Decken waschen Sie nicht nass ab. Die Tapete weicht dabei auf, die Farbe reibt ab, und das gelöste Nikotin zieht braune Wasserränder. Wenn die Decke stark verfärbt ist, hilft nur Überstreichen mit Isolier- oder Nikotinsperrfarbe, und das kann der Vermieter dann verlangen.

Schimmel hinter dem Kleiderschrank

Ein grauer oder schwarzer Fleck an der Außenwand zeigt sich erst, wenn der Schrank weg ist.

Einen kleinen Fleck wischen Sie mit 70- bis 80-prozentigem Alkohol ab. Dabei tragen Sie Nitrilhandschuhe, FFP2-Maske und Schutzbrille, das Fenster ist offen, und im Raum brennt keine Flamme. Wer Allergie, Asthma oder eine geschwächte Abwehr hat, überlässt das jemand anderem. Chlorreiniger kommt an diese Stelle weder vorher noch danach, weil er mit Alkohol giftige Stoffe wie Chloroform bildet. Lassen Sie alles trocknen und sagen Sie dem Vermieter Bescheid.

Wenn der Befall größer ist oder tief im Putz sitzt, ist das ein Fall für einen Fachbetrieb, und den beauftragt der Vermieter. Überstreichen und verschweigen bringt nichts, der Fleck schlägt durch die Farbe wieder durch. Dann stehen Sie schlechter da, als wenn Sie ihn gleich gemeldet hätten.

Tiefe Kratzer im Parkett

Tiefe Kratzer lassen Sie, wie sie sind, und sprechen sie beim Protokoll an. Punktuelles Anschleifen kann eine hellere Stelle hinterlassen, die mehr auffällt als der Kratzer. Schleifen gehört in die Hand eines Fachbetriebs.

Milchiges Duschglas

Wenn das Glas auch nach einem zweiten Durchgang mit saurem Reiniger trüb bleibt, ist es wahrscheinlich kein Kalk mehr, sondern Glaskorrosion. Sie entsteht über Jahre durch Wasser, das auf dem Glas stehen bleibt, und lässt sich nicht wegputzen. Ob das als Abnutzung gilt, ist umstritten. Sprechen Sie es bei der Übergabe offen an.

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Erhältlich bei der Klar GmbH, Wölflstraße 17, Penzberg. Wir beraten, welches Mittel zu Ihrer Fläche passt. Zum Produktkatalog.

Häufige Fragen dazu

Ich habe geputzt, der Vermieter sagt, es war schmutzig. Wer muss das beweisen?

Beweisen muss es der Vermieter, wenn er deshalb Geld von der Kaution einbehalten will. Ein pauschales „war schmutzig“ genügt dafür nicht. Er muss die einzelnen Stellen benennen und belegen.

Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?

Als üblich gelten drei bis sechs Monate nach der Übergabe, so lange darf er prüfen. Wenn im gemeinsam unterschriebenen Protokoll kein Mangel steht, geht es in der Praxis schneller.

Darf der Vermieter die ganze Kaution behalten, weil der Backofen nicht sauber war?

Nein. Für den Backofen darf er nur abziehen, was dessen Reinigung kostet. Den Rest der Kaution zahlt er zurück, soweit keine anderen Forderungen offen sind, etwa aus der Nebenkostenabrechnung.

Bevor Sie loslegen

Die Angaben stammen aus unserer täglichen Arbeit und aus den Herstellerangaben der Mittel. Untergründe, Beschichtungen und Verschmutzungen unterscheiden sich trotzdem von Objekt zu Objekt. Testen Sie jedes Mittel zuerst an einer unauffälligen Stelle, halten Sie sich an die Dosierung und die Sicherheitshinweise des Herstellers und mischen Sie niemals zwei Reiniger. Für Schäden, die aus der Anwendung dieser Anleitung entstehen, können wir nicht haften.

Kein Rechtsrat: Aussagen zu Miet-, Vertrags- und Arbeitsrecht geben unsere Praxiserfahrung wieder und ersetzen keine Rechtsberatung. Verbindlich klärt das ein Anwalt oder Ihr Mieterverein.