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Keller, Dachboden, Garage vor Übergabe

Privat Lesezeit 5 Minuten · Klar GmbH, Gebäudereinigung Penzberg

Beim Abnahmetermin will die Verwaltung Keller, Dachboden und Garage leer und gefegt sehen. Genau hingeschaut wird bei Ölflecken vom eigenen Auto und bei feuchten Stellen, die nie gemeldet wurden. Einen alten Ölfleck fangen Sie ein paar Tage vorher an, denn die Paste muss jedes Mal durchtrocknen.

Keller, Dachboden, Garage vor Übergabe

Was Vermieter in Keller, Dachboden und Garage prüfen

Im Übergabeprotokoll steht, wie der Nachmieter die Räume vorfindet. In Nebenräumen geht die Verwaltung dafür je nach Raum andere Stellen ab.

RaumWorauf die Verwaltung schaut
KellerRegale und Bretter ausgeräumt, Wände ohne Schimmel, Boden trocken, Lattenverschlag heil, Schalter und Steckdosen sauber
Dachbodenleer bis hinter die Sparren, gefegt, kein Vogel- oder Marderkot, Dachfenster geputzt
Garage, Stellplatzkeine Ölflecken, kein Reifenabrieb, keine Salzränder, Regale und Haken abgebaut

Staub, Streusalz und Öl auf dem Garagenboden

Auf dem Garagenboden machen Staub und Öl die meiste Arbeit. Der Staub wirbelt beim trockenen Fegen nur auf, deshalb kommt vorher Wasser oder Kehrspan auf den Beton. Beim Öl kommt es auf das Alter an. Unbeschichteter Beton saugt auf, was flüssig daraufkommt, und je länger ein Fleck liegt, desto tiefer sitzt das Öl in den Poren.

VerschmutzungVorgehen
Staubiger Bodenanfeuchten oder Kehrspäne streuen, fegen, mit Wasser und etwas Allzweckreiniger wischen
Streusalzrändertrocken abkehren, mit Wasser und etwas Neutralreiniger wischen
Reifenabriebalkalischen Reiniger nach Etikett verdünnen, schrubben, mit klarem Wasser nachwischen und das Wasser aufnehmen
Frischer ÖlfleckSchritte 1 bis 4
Alter, eingezogener Ölfleckzusätzlich Schritt 5, bei Bedarf mehrmals; der Fleck wird heller, ganz weg geht er selten

Reiniger gegen Reifenabrieb sind alkalisch. Steht das Ätzsymbol auf dem Kanister, gehören Schutzbrille und Handschuhe dazu, denn Lauge im Auge ist schlimmer als Säure. Setzen Sie mit kaltem Wasser an: erst das Wasser in den Eimer, dann den Reiniger dazu, sonst spritzt es.

Das Spülwasser enthält danach Lauge und Gummiabrieb und darf nicht in den Hofablauf, der oft am Regenwasserkanal hängt. Nehmen Sie es mit Lappen oder Mopp auf und leeren Sie den Eimer in die Toilette.

Ölfleck aus dem Beton holen

  1. Streuen Sie Ölbindemittel, Katzenstreu oder Sägespäne dick auf und treten Sie das Streugut mit dem Schuh ein. Über Nacht bleibt es liegen und saugt das Öl auf.
  2. Kehren Sie das ölgetränkte Bindemittel zusammen und geben Sie es in den Restmüll, nicht in die Biotonne. Bei größeren Mengen fahren Sie damit zur Schadstoffsammlung.
  3. Auf den trockenen Fleck kommt jetzt Motorkaltreiniger, pur oder so verdünnt, wie es auf der Dose steht. Arbeiten Sie ihn mit der Wurzelbürste ein, bevor er antrocknet. Weil Kaltreiniger Lösemittel enthält, lassen Sie das Garagentor offen, tragen Nitrilhandschuhe und halten Flammen und Funken fern.
  4. Schrubben Sie mit Wasser nach und nehmen Sie das Schmutzwasser mit Lappen auf. Den Nasssauger nicht nehmen, der verträgt keine Lösemittel. Öl und Kaltreiniger kommen in keinen Abfluss. Das Öl-Wasser-Gemisch bringen Sie zur Schadstoffsammlung, die Lappen kommen in den Restmüll. Den Hochdruckreiniger lassen Sie im Keller, der treibt das Öl nur in die Fugen und in den Hofablauf.
  5. Bleibt der Fleck dunkel, sitzt das Öl im Beton. Dann tragen Sie Ölfleckentferner-Paste aus Lösemittel und Absorber auf. Auch dafür bleibt das Tor offen. Beim Trocknen zieht die Paste das Öl aus den Poren, deshalb muss sie ganz durchtrocknen. Die Trockenzeit steht auf der Packung. Danach kehren Sie die Paste ab und wiederholen das bei Bedarf.
Pappe unter den Motor: Legen Sie gleich nach dem Einzug eine Ölauffangmatte oder ein Stück Pappe unter das Auto. Dann ziehen die Tropfen nicht in den Beton, und Kaltreiniger und Paste brauchen Sie beim Auszug nicht.

Schimmel oder Salz an der Kellerwand

Im Sommer kondensiert die Feuchte aus warmer Außenluft an den kalten Kellerwänden. Weißer Flaum auf Kartons ist dann Schimmel, an der Wand kann er auch Salz sein.

Salzausblühungen sind Kristalle direkt am Mauerwerk, die sich trocken abbürsten lassen. Tupfen Sie zum Unterscheiden einen Tropfen Wasser auf den Belag. Wenn er sich auflöst, ist es Salz, und auch das heißt, dass Feuchte im Mauerwerk steckt.

Kellerfenster nachts öffnen: Lüften Sie den Keller im Sommer nur nachts oder früh morgens, wenn es draußen kühler ist als im Keller. An warmen Tagen holt ein offenes Fenster neue Feuchte herein.

Kleine Flecken selbst entfernen

Besprühen Sie den Fleck mit 70- bis 80-prozentigem Alkohol, lassen Sie ihn kurz einwirken und wischen Sie dann mit einem Einwegtuch nach. Tragen Sie dabei Handschuhe, Schutzbrille und eine FFP2-Maske. Weil Alkohol brennbar ist, lüften Sie beim Sprühen, und in der Nähe darf keine offene Flamme brennen. Das Tuch kommt in einem verschlossenen Beutel in den Restmüll.

Viele Schimmelsprays enthalten Chlor, auch wenn es nicht im Namen steht. Auf dem Etikett heißt es dann Natriumhypochlorit oder Aktivchlor. Für den Keller nehmen wir solche Sprays nicht, weil sie die Atemwege reizen und im Putz Salze zurücklassen.

Bringen Sie Alkohol nie mit Chlorreiniger zusammen, auch nicht nacheinander an derselben Stelle. Es bilden sich giftige Stoffe wie Chloroform.

Abwischen entfernt nur den Belag, die Feuchte bleibt. Lassen Sie die feuchte Stelle ins Protokoll schreiben, damit der Vermieter die Ursache klären kann. Wenn mehr als etwa ein halber Quadratmeter befallen ist oder der Schimmel tief im Putz sitzt, wischen Sie nicht selbst. Melden Sie ihn dem Vermieter, die Sanierung ist dann Sache einer Fachfirma.

Kot auf dem Dachboden nur nass aufnehmen

Kot von Vögeln, Mäusen und Mardern wird beim trockenen Fegen zu Staub, und der kann Krankheitserreger enthalten, bei Mäusekot etwa Hantaviren. Fegen oder saugen Sie ihn deshalb nicht trocken. Wir nehmen auf solche Dachböden statt Besen und Sauger eine Sprühflasche und Einwegtücher mit.

Liegt der Kot in einer dicken Schicht oder ist eine größere Fläche mit Taubenkot bedeckt, reinigen Sie nicht selbst. Melden Sie das dem Vermieter, die Beseitigung ist dann Sache einer Fachfirma.

  1. Öffnen Sie Dachfenster und Bodentür und lüften Sie mindestens 30 Minuten, bevor Sie anfangen. Dann ziehen Sie Nitrilhandschuhe und eine FFP2-Maske an, besser eine FFP3-Maske, wie es das RKI empfiehlt.
  2. Geben Sie Wasser und etwas Reiniger in eine Sprühflasche und sprühen Sie alles ein, bis es durch und durch nass ist.
  3. Nehmen Sie den nassen Kot mit Einwegtüchern auf und geben Sie ihn gleich in einen Müllbeutel.
  4. Wischen Sie mit Wasser und Reiniger nass nach. Im Haushalt reicht gründliches Reinigen. Desinfizieren müssen Sie nur, wenn Arzt oder Gesundheitsamt dazu raten.
  5. Tücher und Handschuhe kommen in den Beutel, den Sie zuknoten und in den Restmüll geben. Waschen Sie sich danach gründlich die Hände.

Lebt der Marder noch unter dem Dach, melden Sie das dem Vermieter. Vertreiben und Abdichten ist seine Sache.

Kleinigkeiten, die im Übergabeprotokoll landen

  • Das Vorhängeschloss kommt vom Kellerabteil ab, der Schlüssel geht an die Verwaltung.
  • Tote Fliegen in der Kellerlampe fallen sofort auf. Bevor Sie die Leuchte öffnen, schalten Sie die Sicherung aus, bei Hausstrom über die Verwaltung. Die Abdeckung kommt ins Spülbecken, die Leuchte selbst wischen Sie nur trocken aus.
  • Wischen Sie Schalter und Steckdosen nur nebelfeucht ab. Nebelfeucht heißt, das Tuch ist so ausgewrungen, dass kein Tropfen mehr kommt.
  • Auf Leitungen an der Decke liegt oben Staub, der von der Treppe aus zu sehen ist. Lösen Sie die Spinnweben mit dem Teleskop-Staubwedel und saugen Sie danach mit dem Bürstenaufsatz nach.
  • Wenn das Garagentor innen Spinnweben hat, holen Sie sie von Laufschienen und Torblatt trocken herunter, damit kein Wasser in die Lager läuft.
  • Schrauben Sie Regalhalter und Haken ab und spachteln Sie die Dübellöcher zu. Auf Sichtbeton nehmen Sie graue Masse, weil weiße dort sofort auffällt.
  • Holen Sie das Laub aus dem Lichtschacht, dann kommt das Kellerfenster dran, innen und außen.

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Erhältlich bei der Klar GmbH, Wölflstraße 17, Penzberg. Wir beraten, welches Mittel zu Ihrer Fläche passt. Zum Produktkatalog.

Häufige Fragen dazu

Mein Auto hat in der Garage getropft. Muss der Fleck bis zur Übergabe ganz weg sein?

Meist nicht, der Vermieter erwartet aber, dass Sie ihn behandelt haben. Öl vom eigenen Auto gilt bei vielen Vermietern als Verschmutzung, die über die normale Abnutzung hinausgeht. Wenn das Öl tief eingezogen ist, bleibt oft ein blasser Schatten im Beton, auch nach mehreren Durchgängen mit Paste. Fotografieren Sie den Fleck vor und nach der Behandlung, damit Sie zeigen können, dass Sie ihn nicht liegen gelassen haben.

Die Regale im Keller hat schon mein Vormieter aufgebaut. Muss ich die abbauen?

Wenn nichts anderes abgesprochen ist, ja. Was Sie vom Vormieter übernommen haben, räumen Sie beim Auszug wie Ihre eigenen Sachen aus. Fragen Sie vor dem Termin, ob der Vermieter oder der Nachmieter die Regale behalten will.

Gehört der Fahrradkeller auch zur Endreinigung?

Nein, solange weder Hausordnung noch Mietvertrag Ihnen die Reinigung der Gemeinschaftsräume zuteilen. Ihr Fahrrad, die Winterreifen und andere eigene Sachen müssen trotzdem raus.

Wie lange brauche ich für Keller und Garage?

Für ein Kellerabteil und eine Einzelgarage brauchen Sie etwa einen Vormittag, wenn Sauger, Besen, Eimer und die passenden Mittel bereitstehen. Einen eingezogenen Ölfleck fangen Sie aber einige Tage vor dem Termin an, weil die Paste jedes Mal ganz durchtrocknen muss und Sie sie bei Bedarf wiederholen.

Bevor Sie loslegen

Die Angaben stammen aus unserer täglichen Arbeit und aus den Herstellerangaben der Mittel. Untergründe, Beschichtungen und Verschmutzungen unterscheiden sich trotzdem von Objekt zu Objekt. Testen Sie jedes Mittel zuerst an einer unauffälligen Stelle, halten Sie sich an die Dosierung und die Sicherheitshinweise des Herstellers und mischen Sie niemals zwei Reiniger. Für Schäden, die aus der Anwendung dieser Anleitung entstehen, können wir nicht haften.

Kein Rechtsrat: Aussagen zu Miet-, Vertrags- und Arbeitsrecht geben unsere Praxiserfahrung wieder und ersetzen keine Rechtsberatung. Verbindlich klärt das ein Anwalt oder Ihr Mieterverein.