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Reinigung nach Wasserschaden: erste Schritte

Gewerbe Lesezeit 6 Minuten · Klar GmbH, Gebäudereinigung Penzberg

Ein geplatzter Schlauch an der Waschmaschine, eine undichte Heizungsleitung, Rückstau nach Starkregen: Wasser im Gebäude wird mit jeder Stunde teurer. In den ersten 48 Stunden entscheidet sich, ob es bei Trocknen und Reinigen bleibt oder ob Schimmel, Geruch und Sanierung folgen. Wir zeigen, was Sie sofort tun, welche Reihenfolge zählt und welche Dokumentation die Versicherung braucht.

Reinigung nach Wasserschaden: erste Schritte

Warum 48 Stunden zählen

Schimmel keimt auf nassem Material nach 24 bis 48 Stunden. Gipskarton, Dämmung unter dem Estrich, Holzunterkonstruktionen und Teppichrücken saugen sich voll und geben das Wasser nur langsam ab. Was nach zwei Tagen noch nass ist, entwickelt Schimmel und Geruch, auch wenn die Oberfläche trocken wirkt.

Dazu kommt die Art des Wassers. Sauberes Leitungswasser aus einem Rohrbruch ist Kategorie 1: ohne Keimbelastung, Reinigung reicht. Wasser aus Waschmaschine, Geschirrspüler oder Heizung ist Kategorie 2: leicht belastet, Desinfektion nötig. Abwasser aus Kanalrückstau, Toilette oder Hochwasser ist Kategorie 3: fäkal belastet, alle saugfähigen Materialien mit Kontakt müssen raus, Desinfektion Pflicht, Schutzausrüstung Pflicht. Im Oberland betrifft Kategorie 3 vor allem Keller nach Starkregen in Penzberg, Bad Tölz und entlang der Loisach.

Sofortmaßnahmen: die erste Stunde

  1. Strom aus. Sicherung für die betroffenen Räume abschalten, bevor Sie den Raum betreten. Wasser und Steckdosen.
  2. Wasserzufuhr stoppen. Absperrhahn am Gerät oder Hauptabsperrhahn. Bei Heizungswasser Anlage abschalten und Druck ablassen.
  3. Fotografieren. Alles, bevor Sie etwas bewegen: Wasserstand, Ursache, betroffene Möbel, Böden, Wände. Mit Datum. Das ist die Grundlage für die Versicherung.
  4. Versicherung melden. Innerhalb von 24 Stunden, telefonisch reicht zunächst. Hausrat für bewegliche Sachen, Wohngebäude für Boden, Wände und Einbauten, bei Mietern zusätzlich den Vermieter informieren.
  5. Wasser raus. Stehendes Wasser mit Nasssauger, Eimer, Wischer aufnehmen. Ab 5 Zentimetern Wasserstand Tauchpumpe.
  6. Möbel und Textilien hoch. Alles vom Boden, Teppiche raus, Möbel auf Folie oder Holzklötze. Nasse Sachen ins Freie oder in einen trockenen Raum.
  7. Lüften und heizen. Fenster auf, im Winter Heizung an. Warme Luft nimmt mehr Feuchte auf.
Profi-Tipp: Nichts wegwerfen, bevor der Versicherer es gesehen oder freigegeben hat. Beschädigte Sachen fotografieren, auflisten mit Kaufdatum und ungefährem Wert, in einer Ecke oder Garage sammeln. Was entsorgt werden muss, etwa nasser Teppich, vorher ein Stück abschneiden und als Muster behalten. Bei Kategorie 3 gilt: dokumentieren, dann sofort entsorgen, Gesundheit geht vor Nachweis.

Trocknen, desinfizieren, reinigen: die Reihenfolge

PhaseZeitraumWas passiertWer
Wasser entfernenStunde 0 bis 6Nasssauger, Pumpe, Textilien rausSie selbst oder wir
FeuchtemessungTag 1Estrich, Wände, Dämmung mit Messgerät, Schadensbild festlegenTrocknungsfirma oder Sachverständiger
Technische TrocknungTag 1 bis Woche 4Kondenstrockner 20 bis 50 Liter/Tag, Ventilatoren, bei nasser Estrichdämmung Dämmschichttrocknung mit ÜberdruckTrocknungsfirma
DesinfektionTag 1 bis 2, bei Kat. 2 und 3Flächendesinfektion aller Kontaktflächen, Einwirkzeit 15 bis 60 Minuten je MittelWir
GrobreinigungTag 2 bis 3Schlamm, Rückstände, lose Materialien raus, Böden und Wände abwaschenWir
FeinreinigungNach TrocknungAlle Flächen, Fenster, Einbauten, GeruchsneutralisationWir
FreimessungEnde der TrocknungRestfeuchte unter Zielwert, SchimmelfreiheitTrocknungsfirma

Die Reihenfolge ist wichtig: Erst muss das Wasser raus und die Trocknung laufen, dann wird desinfiziert und gereinigt. Reinigen auf nassem Untergrund verteilt Keime und behindert die Trocknung. Feinreinigung vor Abschluss der Trocknung ist verschwendet, weil die Geräte weiter Staub aufwirbeln.

Was gerettet werden kann und was nicht

Bleiben kann, wenn schnell getrocknet

  • Fliesenböden, Feinsteinzeug: reinigen, Fugen desinfizieren
  • Massivholzmöbel, Holzböden geölt: langsam trocknen, nicht mit Heizlüfter, sonst Risse
  • Waschbare Textilien: bei 60 Grad waschen, bei Kategorie 3 mit Desinfektionswaschmittel oder entsorgen
  • Wände mit Kalk- oder Zementputz: trocknen, bei Verfärbung desinfizieren, neu streichen

Muss meist raus

  • Teppichboden und Teppichrücken bei Kategorie 2 und 3, bei Kategorie 1 nur, wenn länger als 48 Stunden nass
  • Laminat und Klick-Vinyl: quillt an den Kanten, bleibt wellig
  • Gipskartonplatten bis 30 Zentimeter über Wasserlinie
  • Estrichdämmung, wenn sie nass ist und nicht mit Dämmschichttrocknung erreicht wird
  • Polstermöbel bei Kategorie 3, Matratzen bei jedem Kontakt mit Wasser
  • Pressspanmöbel: quellen auf und tragen nicht mehr

Fehler, die aus einem Wasserschaden einen Schimmelschaden machen

  • Nur oberflächlich trocknen. Ein Estrich ist nach einem Tag oben trocken, die Dämmung darunter bleibt monatelang nass. Ohne Messung keine Entwarnung.
  • Heizlüfter statt Kondenstrockner. Der Heizlüfter erwärmt, entfernt aber keine Feuchte. Sie kondensiert an den nächsten kalten Wänden. Ein Kondenstrockner holt 20 bis 50 Liter pro Tag aus der Luft.
  • Fenster zu bei laufendem Trockner. Richtig, aber nur mit Trockner. Ohne Gerät muss gelüftet werden.
  • Nasse Sachen im Raum lassen. Jeder nasse Teppich, jede nasse Decke hält die Luftfeuchte oben.
  • Chlor gegen Geruch. Bleicht, tötet aber nicht in der Tiefe und verträgt sich nicht mit Aluminium und Chrom. Für Kategorie 2 und 3 alkohol- oder peroxidbasierte Flächendesinfektion mit Einwirkzeit.
  • Ohne Schutz in Abwasser. Handschuhe, Stiefel, FFP2, bei Spritzgefahr Schutzbrille. Nach der Arbeit Kleidung bei 60 Grad waschen.

Was die Versicherung braucht und wann wir kommen

Für die Regulierung sind nötig: Fotos vor jeder Maßnahme, die Ursache und wer sie festgestellt hat, das Datum der Meldung, eine Liste beschädigter Gegenstände mit Kaufbeleg oder Schätzwert, Kostenvoranschläge für Trocknung, Reinigung und Reparatur, und die Rechnungen. Notmaßnahmen zur Schadensminderung wie Wasser abpumpen und Trockner aufstellen dürfen Sie sofort beauftragen, die Versicherung muss sie tragen. Alles darüber hinaus vorher abstimmen.

Jeder Einsatz wird digital mit Zeitstempel dokumentiert, das ist der Nachweis für die Versicherung. Was wir nicht machen: die technische Trocknung, Feuchtemessung im Bauteil und die Sanierung. Dafür arbeiten wir mit Trocknungsfirmen aus der Region zusammen und sagen Ihnen, wen Sie zuerst anrufen sollten.

Aus unserem Laden

Produkte aus diesem Artikel

Erhältlich bei der Klar GmbH, Wölflstraße 17, Penzberg. Wir beraten, welches Mittel zu Ihrer Fläche passt. Zum Produktkatalog.

KiehlBlutoxolFlächendesinfektionsreiniger für Kategorie 2 und 3
Dr. SchnellForolUniversalreiniger für die Grobreinigung von Böden und Wänden
FunnyNitrilhandschuhe und FFP2Schutz bei belastetem Wasser
ArcoraMikrofasertücher und FlachmoppsFür die Feinreinigung nach Trocknung, 60 Grad waschbar

Häufige Fragen dazu

Wie lange dauert die Trocknung?

Bei nassem Estrich mit Dämmschicht 3 bis 6 Wochen mit Geräten. Oberflächlich nasse Räume ohne durchfeuchtete Bauteile 3 bis 7 Tage. Ohne Messung ist jede Angabe geraten.

Darf ich vor der Versicherungsfreigabe reinigen?

Schadensminderung ja: Wasser raus, Trockner an, nasse Sachen raus, alles fotografieren. Entsorgen und Reparieren erst nach Rücksprache oder Freigabe, sonst fehlt der Nachweis.

Der Raum riecht nach der Trocknung noch. Was jetzt?

Geruch nach der Trocknung heißt meist: irgendwo ist es noch nass oder es hat sich Schimmel gebildet, oft in der Dämmung oder hinter Fußleisten. Nachmessen lassen. Geruchsneutralisation ohne Ursachenbehebung hält zwei Wochen.

Bevor Sie loslegen

Die Angaben stammen aus unserer täglichen Arbeit und sind sorgfältig geprüft. Untergründe, Beschichtungen und Verschmutzungen unterscheiden sich trotzdem von Objekt zu Objekt. Testen Sie jedes Mittel zuerst an einer unauffälligen Stelle, halten Sie sich an die Dosierung und die Sicherheitshinweise des Herstellers und mischen Sie niemals zwei Reiniger. Für Schäden, die aus der Anwendung dieser Anleitung entstehen, können wir nicht haften.

Kein Rechtsrat: Aussagen zu Miet-, Vertrags- und Arbeitsrecht geben unsere Praxiserfahrung wieder und ersetzen keine Rechtsberatung. Verbindlich klärt das ein Anwalt oder Ihr Mieterverein.

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Telefon08856 / 5910 E-Mailinfo@klar-rb.de
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